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   BGH, 17.11.1970 - 1 StR 520/70   

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https://dejure.org/1970,6648
BGH, 17.11.1970 - 1 StR 520/70 (https://dejure.org/1970,6648)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1970 - 1 StR 520/70 (https://dejure.org/1970,6648)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1970 - 1 StR 520/70 (https://dejure.org/1970,6648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei Urteilsverkündung - Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit eines Verfahrens - Versäumnis eines Gerichts hinsichtlich der Belehrung eines Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 17.11.1970 - 1 StR 520/70
    Der Schuldspruch ist jedoch auf Grund der Rechtsänderungen durch das 1. StrRG zu ändern und neu zu fassen (BGHSt 23, 254).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 17.11.1970 - 1 StR 520/70
    Bei dieser Sachlage ist die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht beeinträchtigt gewesen, denn sie erfordert nicht, daß jedermann immer und unter allen umständen Zutritt zu einer Hauptverhandlung haben müsse, und daß tatsächliche Hindernisse, die sich dem entgegenstellen, stets eine Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit bildeten (RGSt 2, 301, 302; BGHSt 21, 72, 73) [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66].
  • RG, 01.10.1880 - 1543/80

    1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die

    Auszug aus BGH, 17.11.1970 - 1 StR 520/70
    Bei dieser Sachlage ist die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht beeinträchtigt gewesen, denn sie erfordert nicht, daß jedermann immer und unter allen umständen Zutritt zu einer Hauptverhandlung haben müsse, und daß tatsächliche Hindernisse, die sich dem entgegenstellen, stets eine Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit bildeten (RGSt 2, 301, 302; BGHSt 21, 72, 73) [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66].
  • BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75

    Unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit der Verhandlung - Entziehung des

    Wenn also ein größeres, durch mehrere Eingänge zu betretendes Gerichtsgebäude nach Dienstschluß bis auf einen Eingang, der zu einem Sitzungssaal führt, in dem noch eine Verhandlung andauert, abgeschlossen und verdunkelt wird, so ist dadurch dem Publikum in der Regel der Zutritt zu diesem Sitzungssaal nicht in einer Weise erschwert, die unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeit der Verhandlung bedenklich erscheinen müßte (BGH, Urteil vom 17. November 1970 - 1 StR 520/70 -, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1972, 16, 18/19; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - 1 StR 102/70 -, für den Fall, daß eine von zwei Türen des Sitzungssaales abgeschlossen war).
  • BGH, 11.11.1982 - 1 StR 628/82

    Erschwerung des Zutritts zum Sitzungssaal durch Eintrittsmöglichkeit durch

    Dadurch, daß der Zutritt zum Sitzungssaal nach 17.30 Uhr nur noch durch einen Nebeneingang erfolgen konnte, der versetzt im rechten Winkel zum Haupteingang am selben Platz liegt, wurde dem Publikum der Zutritt nicht in einer Weise erschwert, daß es bedenklich erscheinen müßte, ob die dort stattfindende Verhandlung noch öffentlich war; bei einem Gerichtsgebäude mit mehreren Eingängen muß auch ohne entsprechenden Hinweis jedermann damit rechnen, daß nicht alle Sitzungssäle nur über den Haupteingang zu erreichen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1970 - 1 StR 520/70 - bei Dallinger MDR 1972, 18 f).
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